Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu jenen Versicherungen, die eigentlich jeder zur persönlichen Absicherung abschließen sollte. Denn im Falle einer Arbeits- oder Dienstunfähigkeit sind die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung so gering, dass häufig noch eine Grundsicherung beantragt werden muss, damit die Existenz überhaupt gesichert werden kann.
Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge - und desto eher wird man von den Versicherungsgesellschaften noch aufgenommen. Denn wer mit Vorerkrankungen einen Antrag stellt, geht schnell mit einer Absage nach Hause.
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss man sich grundsätzlich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Wer hierbei falsche Angaben liefert, riskiert damit, den zunächst gewährten Versicherungsschutz schnell wieder zu verlieren. Die Angaben, die gegenüber der Versicherung sollten deshalb auf jeden Fall der Wahrheit entsprechen.
Wie jedoch verhält sich die Rechtslage, wenn eine Berufsunfähigkeit bei einer Person eintritt, die nicht mit einer nicht genannten Krankheit aus der Gesundheitsprüfung übereinstimmt oder zusammenhängt? Ist der Versicherungsschutz dann verloren oder weiterhin gewährleistet?
Das jüngste Richterurteil gibt Aufschluss darüber. Bisher war die Lage so, dass bei falschen Angaben generell die Leistung der Versicherung im Fall einer Berufsunfähigkeit verweigert wurde. Nun verhält es sich jedoch so, dass der Versicherte das Recht darauf hat, ein Gutachten einzureichen. Sollte das Gutachten bestätigen, dass zwischen der nicht angegebenen Erkrankung und der Krankheit, welche die Berufsunfähigkeit nach sich zog, kein Zusammenhang besteht, hat der Versicherte doch einen Anspruch auf die Auszahlung der Leistungen der Versicherungsgesellschaft.
Dieses Urteil sollte natürlich dennoch nicht als Freibrief angesehen werden - es ist auf jeden Fall wichtig, der Wahrheit entsprechende Angaben in der notwendigen Gesundheitsprüfung zu machen, um bei der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Aufgabe des Versicherungsschutzes zu riskieren.
Des Weiteren ist es natürlich ratsam, sich vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung mit Fachleuten zusammen zu setzen, sich umfassende Informationen einzuholen und die einzelnen Anbieter und Tarife genau miteinander zu vergleichen. Nur wer gut informiert ist, kann die auf sich am besten passende Berufsunfähigkeitsversicherung herausfinden und sich bestmöglich absichern.